Lenk- und Ruhezeiten für Busse
Die EG-Verordnung Nr. 561/2006 einfach erklärt
Unsere Fahrer müssen sich bei allen Bussen mit mehr als 9 Sitzplätzen an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten (EG-Verordnung Nr. 561/2006) halten. Wir halten diese Regeln strikt ein, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über die wichtigsten Vorschriften.
Bei Fragen oder Unklarheiten über die Vorschriften helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter! Rufen Sie uns doch einfach an: +39 3355 438690
Je 4,5 Stunden Fahrt muss der Fahrer verpflichtend eine Pause von 45 Minuten einlegen. Diese Lenkzeitunterbrechung kann entweder in einem Mal erfolgen oder auf zwei Pausen aufgeteilt werden: zuerst eine kürzere mit 15 Minuten und danach eine längere mit 30 Minuten.
Die „tägliche Lenkzeit“ ist die reine Fahrzeit (also ohne Wartezeit), welche innerhalb eines Tages zulässig ist.
- Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden
- Ausgedehnte tägliche Lenkzeit: 10 Stunden (maximal zwei mal pro Woche möglich)
Als tägliche Ruhezeit wird die Zeit gezählt, welche dem Fahrer frei zur Verfügung steht, um sich nach einem Arbeitstag zu erholen.
- Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden
- Reduzierte tägliche Ruhezeit: 9 Stunden (maximal drei mal in zwei Wochen möglich)
- Aufgeteilte tägliche Ruhezeit: zuerst 3 Stunden und danach 9 Stunden
Die tägliche Schichtzeit besteht aus Lenkzeit, vorgeschriebener Lenkzeitunterbrechung und Pausen, welche der Fahrer nicht frei nutzen kann (z.B. warten auf die Gruppe).
- Normale Schichtzeit: max. 13 Stunden
- Ausgedehnte tägliche Schichtzeit: max. 15 Stunden
Beispiel: Wenn der Fahrer am Firmensitz um 8 Uhr startet, dann muss er spätestens um 21 Uhr (= 13 Stunden Schichtzeit) bzw. um 23 Uhr (= 15 Stunden Schichtzeit) wieder seine tägliche Ruhezeit einhalten.
- Maximale Lenkzeit pro Woche: 56 Stunden
- Maximale Lenkzeit in zwei Wochen: 90 Stunden
Nach maximal sechs Arbeitstagen muss die wöchentliche Ruhezeit eingehalten werden.
- Normale wöchentliche Ruhezeit: 45 Stunden (inkl. einer Tagesruhezeit)
- Verkürzte wöchentliche Ruhezeit: 24 Stunden (Ruhezeit muss in den nächsten 3 Wochen „nachgeholt“ werden)